ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
In der Fassung vom 29.5.2009

Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin – Katrin Egger –  gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin – Katrin Egger ausdrücklich schriftlich anerkannt. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Leistungsumfang/Stellvertretung

Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Die Auftragnehmerin – Katrin Egger – ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin – Katrin Egger – selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Auftragnehmerin anbietet.

Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

Ich als Auftraggeber und Klient wurde darüber aktiv informiert und nehme zur Kenntnis, dass die Leistung in Form von Informationsvermittlung und praktischer Unterstützung zur Verbesserung meines Gesundheitszustandes erbracht wird. Die Information, sowie die Auswahl der Maßnahmen und die Unterstützung im Durchführen der gewünschten Veränderungen meiner Lebensgewohnheiten stellen keinerlei Heilbehandlung dar. Ich wurde weiters darüber informiert, dass ich mich für eine Diagnoseerstellung und Therapie an meinen Arzt zu wenden habe und ich hier keinen Ersatz für eine ärztliche, physio- oder psychotherapeutische Diagnose und Behandlung erhalte. Alle hier geäußerten Empfehlungen dienen lediglich zur Unterstützung meiner Gesundheit und meines Wohlbefindens und werden von mir weder als Therapie noch als Diätplan zur Heilung einer etwaigen Krankheit verstanden. Es liegt in meiner Selbstverantwortung als Klient die Empfehlungen anzunehmen und umzusetzen. Sollte ich dies nicht wollen oder können, kann daraus kein Recht abgeleitet werden, die erbrachte Leistung nicht zu begleichen.

Berichterstattung / Berichtspflicht

Die Auftragnehmerin – Katrin Egger – verpflichtet sich, über ihre Arbeit eine Dokumentation der einzelnen Entwicklungsschritte für den Auftraggeber zu führen und mit ihm jeweils zu besprechen. Frau Egger Katrin ist in ihrer Arbeitsweise frei und handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

Gewährleistung

Die Auftragnehmerin – Katrin Egger – ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
Als Klient und Auftragnehmer obliegt es mir etwaige Fragen an die Auftragnehmerin zeitgerecht zu stellen. Sollte ich die Beantwortung nicht verstehen, oder damit unzufrieden sein, teile ich dies sofort, d. h. während des Beratungsgesprächs, spätestens am darauf folgenden Tag mit. Spätere Reklamationen können – auch im Hinblick auf Wissens- und Erinnerungslücken bezüglich des Beratungsgesprächs –  nicht mehr anerkannt werden. Es wird hier nochmals darauf hingewiesen, dass es in der Selbstkompetenz des Klienten liegt, die ausgesprochenen Empfehlungen umzusetzen. Diese Berücksichtigung der Empfehlungen bedeutet eine Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens. Sollte der Auftraggeber – aus welchen Gründen auch immer – die Empfehlungen nicht einhalten können oder wollen, bzw. diese als nicht umsetzbar für ihn deklarieren, kann daraus keine fehlende Leistungserbringung abgeleitet werden.

Haftung / Schadenersatz

Die Auftragnehmerin – Katrin Egger – haftet dem Auftraggeber für Schäden (ausgenommen für Personenschäden) nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin beigezogene Dritte zurückgehen.  Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers  gerichtlich geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.

Sofern die Auftragnehmerin – Katrin Egger – das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

Geheimhaltung / Datenschutz

Die Auftragnehmerin – Katrin Egger – verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle im Trainingsprozess bekannt gewordenen Informationen. Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin über den gesamten Inhalt des Prozesses, sowie sämtliche Informationen und Umstände, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Die Auftragnehmerin ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, deren sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. Der Auftraggeber befreit die Auftragnehmerin gegenüber dem behandelnden Arzt oder Therapeuten, etc. von der vereinbarten Schweigepflicht, da ein Datenaustausch zwischen diesen eine ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages erst ermöglicht. Ebenso befreit er den behandelnden Arzt mit der Unterschrift auf der getroffenen Vereinbarung von seiner ärztlichen Schweigepflicht.

Honorar

Nach Vollendung der vereinbarten Leistung erhält die Auftragnehmerin  – Katrin Egger –  ein Honorar gemäß der separaten Vereinbarung zwischen ihr und dem Auftraggeber. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu legen und/oder Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.  Die Auftragnehmerin wird jeweils eine, den gesetzlichen Bedingungen entsprechende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung und vorheriger Vereinbarung der Auftragnehmerin vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind in der tatsächlichen Höhe, höchstens jedoch mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Auftragnehmerin bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen,  befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

Erfolgt die Absage eines Termins innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ihre Kosten in Höhe von EUR 40,-- pro Stunde in Rechnung zu stellen.

Rechnungslegung

Die Auftragnehmerin – Katrin Egger – ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt eigene Forderungen gegen Forderungen der  Auftragnehmerin aufzurechnen, dies wurde schriftlich vereinbart.

Die Rechnungen der Auftragnehmerin – Katrin Egger – sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und –  sofern nicht anderes vereinbart – binnen 4 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. als vereinbart. Eventuelle Waren oder Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Auftragnehmerin.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Klienten kann die Auftragnehmerin sämtliche, im Rahmen anderer mit diesem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.  

Dauer des Vertrages

Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Trainings. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer  Kündigungsfrist gelöst werden.

Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag
   mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

Die Auftragnehmerin – Katrin Egger –  ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;

Schlussbestimmungen

Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar – die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort ist Vomp/Fiecht. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ergebenden Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Bezirksgericht in Schwaz bzw. das Landesgericht Innsbruck als vereinbart.